AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen der EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH für die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen

§ 1 Geltung, grundlegende Bestimmungen

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Entsorgungszentrum Lübeck GmbH) schließen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
  2. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen zu treffen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden.
  3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen mit Ihnen als Vertragspartner ist ein schriftlicher Vertrag und/oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen als Vertragspartner abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail, Telefax).
  2. Sie sind an eine von Ihnen abgegebene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme Ihnen zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der von Ihnen bestellten Ware.

§ 3 Lieferung/Leistung und Lieferzeit

  1. Unsere Leistungen erfolgen ab unserem Sitz in Lübeck, der zugleich Erfüllungsort ist. Auf Ihr Verlangen wird Ware auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Ware geht im Übrigen, auch bei Teilleistungen, spätestens mit der Übergabe an Sie als Vertragspartner, bei dessen Annahmeverzug mit der Bereitstellungsanzeige über. Nach Gefahrübergang entstehende Lagerkosten gehen zu Ihren Lasten. Die Auslieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall mindestens in Textform vereinbart worden ist. Die Versandkosten sind von Ihnen als Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
  2. Sofern nicht mindestens in Textform eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Vertragsschluss zu erfolgen.
  3. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so haben Sie uns als Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
  4. Wir sind berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
  5. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Leistung gestattet und Ihnen eine Leistung in Teilen und zeitlichen Abständen zugemutet werden kann, insbesondere die Teilleistungen für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks ohne Mehraufwand verwendbar sind und die verbleibende Teilleistung sichergestellt ist.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. wenn seit Vertragsschluss mehr als 4 Monate vergangen sind, die im Zeitpunkt der Leistung aktuellen Preise von uns; dies gilt insbesondere, soweit sich diese aus bestehenden Preislisten ergeben. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Erfüllung ist der Eingang der Zahlung bei uns.
  2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.
  4. Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
  5. Sie als Käufer dürfen eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von Ihnen geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind. 

§ 5 Gewährleistung

  1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen Ihnen als Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
  2. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von Abs.1:
    1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und etwaige Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
    2. Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware in Textform (etwa per E-Mail) anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
    3. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

§ 6 Haftung

  1. Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
  2. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach den entsprechenden Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dort insbesondere unter § 5.
  3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
  4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für unsere Haftung für unsere Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung unserer Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.
  2. Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  2. Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
  3. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Abfallentsorgung und Containergestellung

  1. Soweit wir Ihnen Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbieten, sind darin An- und Abfuhr einschließlich Wartezeiten bis zu 15 Minuten, 3 Kalendertage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten. Wartezeiten werden ab der 16. Minute im Minutentakt berechnet, Miete ab dem 4. Kalendertag tageweise. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei uns jeweils gültigen, im Übrigen zu angemessenen und ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet.
  2. In Ansehung von § 23 Abs. 1 Nr. 1c) Mess EV wird bei der Annahme von Abfallmengen unterhalb der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle eine materialabhängige Pauschale berechnet, mindestens aber ein ausgehängter Mindestbetrag. Ebenso erfolgt bei Entgegennahme von werthaltigem Material eine Vergütung durch uns erst ab Erreichung der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle.
  3. Sie sind zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Vertragspartners berechtigt uns,
    1. nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder
    2. deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder
    3. die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen.

      Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe sind Sie außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.

  4. Angaben zu angenommenen Stoffen in von uns erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zu Ihnen als zutreffend. Es bleibt Ihnen jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.
  5. Bei Bereitstellung von Behältern haben Sie für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen haben Sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
  6. Sie sind verantwortlich dafür, dass der Behälter nur mit den vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme durch uns von Ihnen sorgfältig abzudecken. Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.

§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH

 

Lübeck, den 01.01.2022

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